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   BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74   

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BVerwG, 03.05.1977 - I C 43.74 (https://dejure.org/1977,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 03.05.1977 - I C 43.74 (https://dejure.org/1977,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Mai 1977 - I C 43.74 (https://dejure.org/1977,1143)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsbeistandes - Zuverlässigkeit - Persönliche Eignung - Eröffnung des Konkursverfahrens

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2178
  • DÖV 1978, 184
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Dementsprechend kommt es im Falle eines Widerrufes einer Berufs- oder Betriebserlaubnis nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (Urteile vom 25. Februar 1965 - BVerwG 1 C 74.62 - Buchholz 418.20 Grundsätzliches Nr. 9 = DVBl 1965, 402 f., vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178, Beschluss vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 = NJW 1999, 3425 ).

    Im Interesse der Auftraggeber und anderer Personen wie Kapitalanleger oder Unternehmensgläubiger ist es daher geboten, die den Widerrufsgrund auslösende Situation nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse auch dann zu bejahen, wenn der Wirtschaftsprüfer ohne Verschulden in die ihn belastende finanzielle Situation geraten ist (vgl. auch Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178; Beschluss vom 29. März 1996 - BVerwG 1 B 54.96 - Buchholz 355 RBerG Nr. 49, S. 4 f.).

    Damit im Einklang steht, dass das Berufungsgericht in Anlehnung an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu § 14 Abs. 1, § 6 Satz 3 der 1. AVO RBerG darauf abgestellt hat, eine Interessengefährdung sei nur dann zu verneinen, wenn sie so fern liege, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden könne (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178; Beschluss vom 29. März 1996 - BVerwG 1 B 54.96 - Buchholz 355 RBerG Nr. 49 ; in diesem Sinne auch BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1990 - AnwZ (B) 64/89 - juris und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 50/90 - juris zu § 15 Nr. 1 BRAO a.F. bzw. § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96

    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder

    Diese Gefahr kann, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch darin bestehen, daß der Rechtsbeistand Mandate akzeptiert, die nach Zahl oder Schwierigkeitsgrad seine Leistungsfähigkeit übersteigen (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32).

    Die fortdauernde Gefährdung ist zu bejahen, wenn sie nicht so fernliegt, daß sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann (Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O.); sie läßt sich jedenfalls grundsätzlich nicht mit dem Hinweis darauf widerlegen, daß die Berufsausübung des Klägers in ihrem "Kernbereich" bisher nicht zu Beanstandungen geführt habe.

    Im übrigen ist geklärt, daß die Beurteilung, ob ein Rechtsbeistand als unzuverlässig anzusehen ist, eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles erfordert (Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O. sowie Beschluß vom 16. Juni 1987 - BVerwG 1 B 93.83 - Buchholz 355 RBerG Nr. 41).

    Die in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannte Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. z.B. Urteil vom 3. Mai 1977, a.a.O.) begegnet im übrigen keinen grundsätzlichen verfassungsrechtliehen Bedenken (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - NVwZ 1995, 1096 = GewArch 1995, 242).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1995 - 4 A 557/93

    Gewerberecht: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder

    Dabei können auch solche Umstände berücksichtigt werden, die nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsbeistand stehen, jedoch begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausübung dieses Berufes aufkommen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1977 - 1 C 43.74 -, NJW 1977, 2178 = Anwaltsblatt 1977, 465 f. = Buchholz 355 RBerG Nr. 32).

    Außerdem ist die Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Rechtsbeistandes zu berücksichtigen, auch wenn sie im Zusammenhang mit einer außerhalb dieses Berufes ausgeübten wirtschaftlichen Betätigung erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1977, aaO).

    Daneben besteht die Gefahr der Geltendmachung unzulässiger oder überhöhter Gebührenforderungen gegenüber den Mandanten selbst und die Möglichkeit, daß ein insolventer Rechtsbeistand, um möglichst große Umsätze zu erzielen, Mandate übernimmt, denen er wegen des Umfangs, der rechtlichen Schwierigkeit und/oder der Zahl der Fälle nicht ausreichend gewachsen ist, und dadurch seinen Mandanten Schäden und Nachteile zufügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1977 aaO).

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Rechtsbeistandes ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides, so daß danach eingetretene Umstände nicht zu berücksichtigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.5.1977, aaO).

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Dementsprechend kommt es im Falle eines Widerrufes einer Berufs- oder Betriebserlaubnis nach dem bisherigen Stand der Rechtsprechung regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an (Urteile vom 25. Februar 1965 BVerwG 1 C 74.62 Buchholz 418.20 Grundsätzliches Nr. 9 = DVBl 1965, 402 f., vom 3. Mai 1977 BVerwG 1 C 43.74 Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178, Beschluss vom 14. April 1998 BVerwG 3 B 95.97 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100 = NJW 1999, 3425 und Urteil vom 26. August 1997 BVerwG 1 C 1.96 juris).
  • VGH Hessen, 19.07.1988 - 11 UE 1191/86

    Widerruf der Rechtsberatungserlaubnis wegen persönlicher Unzuverlässigkeit

    Daß insoweit - was die für die Beurteilung des Rechtsstreits maßgebliche Sach- und Rechtslage angeht - auf den Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides abzustellen ist, entspricht anerkannter Auffassung in Fällen der vorliegenden Art (z. B. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - (NJW 1977 S. 2178 )).

    Vielmehr können und müssen insoweit auch Tatsachen Beachtung finden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit als Rechtsbeistand stehen, die also beispielsweise im eher privaten Bereich des Betroffenen oder im Bereich einer zusätzlich ausgeübten Tätigkeit angesiedelt sind, die aber begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausübung des Rechtsberaterberufes aufkommen lassen (vgl. zum Vorstehenden etwa BVerwG, Beschluß vom 5. April 1974 - 1 B 71.73 - (DÖV 1974 S. 681 (L)), Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - (a.a.O.), Altenhoff/Busch/Kampmann, Rechtsberatungsgesetz, 7. Aufl., Rdnr. 715 ff.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies so formuliert, daß eine Gefährdung von Interessen des rechtsuchenden Bürgers immer schon dann zu bejahen sei, wenn sie nicht so fern liege, daß sie ohne Bedenken außer Acht gelassen werden könne (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - (a.a.O.)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 4 A 2591/02

    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer; Unzulässigkeit des Widerrufs der

    BVerwG, Urteil vom 3.5.1977 - 1 C 43.74 -, NJW 1977, 2178, und Beschluss vom 29.3.1996 1 B 54.96 -, Rbeistand 1996, 67 = Buchholz, 355 RBerG Nr. 49.
  • VG Frankfurt/Main, 14.01.2009 - 8 K 892/08

    Widerruf einer Erlaubnis zur außergerichtlichen Einziehung fremder oder zu

    (Die Behörde beruft sich auf die Entscheidungen des BVerwG, NJW 1977, 2178 [BVerwG 03.05.1977 - I C 43/74] und des HessVGH, AnwBl 1988, 591).

    Hauptziel des Rechtsberatungsgesetzes und seiner Verordnungen ist der Schutz der Bevölkerung vor Schädigungen durch Rechtsberater (das ist die Bezeichnung für die meisten rechtsberatenden Berufe), die ihren beruflichen Aufgaben nicht gewachsen sind oder sonst keine hinreichende Gewähr für eine ordnungsgemäße Berufsausübung bieten ( BVerwG 03.05.1977 - I C 43.74 - AnwBl 1977, 465 = Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178 ).

  • BVerwG, 08.08.1990 - 1 B 47.90

    Entziehung einer zuvor erteilten Erlaubnis bei Fehlen der erforderlichen

    Dies ist geboten, um zum Schütze der Rechtsuchenden und auch im Interesse einer reibungslosen Abwicklung des Rechtsverkehrs fachlich ungeeignete und unzuverlässige Personen von der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten fernzuhalten (BVerfGE 41, 378 ; Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 - Buchholz 355 RBerG Nr. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.1999 - 4 A 5645/99

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Nach der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Senats, die ihrerseits auf das Bundesverwaltungsgericht zurückgeht, BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1977 - 1 C 43.74 -, NJW 1977, 2178, gilt dies nur dann nicht, wenn die Gefährdung so fern liegt, dass sie ohne Bedenken außer Betracht gelassen werden kann.
  • BVerwG, 19.10.1988 - 1 B 126.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß unter solchen Umständen der Gefährdungstatbestand der §§ 14 Abs. 1 und 6 Satz 3 der (Ersten) Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes erfüllt und der Widerruf der Rechtsberatungserlaubnis nach diesen Vorschriften geboten ist (Urteil vom 3. Mai 1977 - BVerwG 1 C 43.74 Buchholz 355 RBerG Nr. 32 = NJW 1977, 2178 [BVerwG 03.05.1977 - I C 43/74]).
  • OVG Berlin, 02.12.1977 - II B 65.76

    Zugänglichmachen von Beschlüssen und Empfehlungen über Personalangelegenheiten ;

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